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   BGH, 09.03.1994 - XII ZB 2/94   

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https://dejure.org/1994,7966
BGH, 09.03.1994 - XII ZB 2/94 (https://dejure.org/1994,7966)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1994 - XII ZB 2/94 (https://dejure.org/1994,7966)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1994 - XII ZB 2/94 (https://dejure.org/1994,7966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Berufungseinlegung per Fax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, § 139, § 233, § 234 Abs.
    Frist zur Glaubhaftmachung im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88

    Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - XII ZB 2/94
    Soweit die sofortige Beschwerde erstmals geltend macht, wegen einer Zusammenarbeit mit dem erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten über den vorliegenden Rechtsstreit hinaus sei ausnahmsweise eine derartige Überwachung nicht erforderlich gewesen (vgl. dazu BGHZ 105, 116), kann dies ebenfalls nicht berücksichtigt werden, weil es nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 ZPO vorgebracht worden ist (vgl. Senatsbeschluß BGHR a.a.O.).
  • BGH, 28.02.1991 - IX ZB 95/90

    Berücksichtigung nach Fristablauf vorgebrachter Tatsachen im

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - XII ZB 2/94
    Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (vgl. etwa BGHZ 2, 342, 345; Senatsbeschluß BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 2 m.w.N.; BGH NJW 1991, 1892 und 1992, 697).
  • BGH, 26.11.1991 - XI ZB 10/91

    Überwachung des Rechtsmittelauftrags - Zulässigkeit nachgereichten Vorbringens

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - XII ZB 2/94
    Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (vgl. etwa BGHZ 2, 342, 345; Senatsbeschluß BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 2 m.w.N.; BGH NJW 1991, 1892 und 1992, 697).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZB 73/89

    Prozessbevollmächtigte - Büropersonal - Eigenmächtiges Ändern von eingetragenen

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - XII ZB 2/94
    Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (vgl. etwa BGHZ 2, 342, 345; Senatsbeschluß BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 2 m.w.N.; BGH NJW 1991, 1892 und 1992, 697).
  • BGH, 19.06.1951 - III ZB 2/51

    Wiedereinsetzungsverfahren. Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - XII ZB 2/94
    Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (vgl. etwa BGHZ 2, 342, 345; Senatsbeschluß BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 2 m.w.N.; BGH NJW 1991, 1892 und 1992, 697).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZB 2/82

    Einordnung des Verkehrsanwalts als Prozessbevollmächtigten im Sinne von § 85 Abs.

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - XII ZB 2/94
    Da der Verkehrsanwalt zu den Bevollmächtigten im Sinne von § 85 Abs. 2 ZPO zählt (vgl. BGH NJW 1982, 2447), hätte von vornherein auch dessen Verhalten geschildert und ein Verschulden von seiner Seite ausgeräumt werden müssen.
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